Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Vertragsabschluss und Rücktrittsrecht
Berater von Vorwerk Austria GmbH & Co KG („Vorwerk“) sind berechtigt, Kaufanträge von Kunden in Empfang zu nehmen, nicht jedoch, Verträge mit Kunden für Vorwerk abzuschließen oder Zahlungen entgegenzu- nehmen, außer es handelt sich um einen Barverkauf in einem Verkaufslokal (Store oder Service Center) von Vorwerk. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und Vorwerk kommt erst zustande, wenn der umseitige Kaufantrag durch Vorwerk schriftlich bestätigt wird oder dem Kunden das Gerät/die Ware von Vorwerk geliefert wird. Die im Onlineshop ausgestellten Produkte stellen noch kein Angebot dar. Der Besteller gibt seinerseits ein Vertragsangebot (Bestellung) ab. Die Bestellung wird unverzüglich auf elektronischem Wege und automatisiert bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar. Die Annahme der Bestellung erfolgt per E-Mail oder durch Zusendung. Es werden nur haushaltsübliche Mengen an Endkunden abgegeben. Darüberhinausgehende Bestellungen sind nur durch individuelle schriftliche Vereinbarung möglich.
II. Widerrufsbelehrung für Verbraucher
1. Widerrufsrecht für Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge: Der Kunde hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem er oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde an Vorwerk (Vorwerk Austria GmbH & Co KG, Handelskai 92, 1200 Wien, Telefon: 0505 800, service@vorwerk.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden.
2. Folgen des Widerrufs: Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat Vorwerk alle erhaltenen Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von Vorwerk angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet Vorwerk das gleiche Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird Vorwerk wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Vorwerk kann die Rückzahlung bis zum Zurückerhalt der Waren oder dem Nachweis der Rücksendung der Waren (je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist) verweigern. Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem der Kunde Vorwerk über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an Vorwerk zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist. Alle Informationen zum Widerruf sind auch unter www.vorwerk.com/atde/c/home/allgemein/widerruf abrufbar.
III. Abzahlungsgeschäft
Die Bedingungen des Abzahlungsgeschäfts werden im separaten Teilzahlungsantrag mit der finanzierenden Bank vereinbart und richten sich ausschließlich nach den entsprechenden AGB der finanzierenden Bank.
IV. Zahlungen, Zahlungsverzug, Terminverlust
1. Angegebene Preise verstehen sich in EUR und inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Versandkosten kommen hinzu. Es gelten die Preise des Bestelltages. Die Lieferung kann über Lieferdienste nach Wahl von Vorwerk erfolgen. Die Versandkosten betragen pauschal EUR 5,00. Sie entfallen ab einem Bestellwert von EUR 40,00 (inkl. Umsatzsteuer).
3. Der Versand erfolgt ausschließlich nach Österreich.
4. Eine Transportversicherung wird nicht abgeschlossen.
5. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung reicht es aus, wenn der Überweisungsauftrag des Kunden am Fälligkeits- tag auf dem im Kaufantrag angeführten Bankkonto eingeht. Im Falle von Zug-um-Zug-Geschäften, dann also wenn keine Kreditierung vereinbart wird, ist Vorwerk bei Zahlungsverzug berechtigt, gegenüber Verbrauchern 1,2 % pro Monat (dies entspricht unge- fähr 8,92 % pro Jahr) an Verzugszinsen zu verrechnen. Bei Zahlungsverzug eines Unternehmers ist Vorwerk berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % jährlich zu verrechnen; dadurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Im Falle des Zahlungsverzuges eines Unternehmers ist dieser gemäß § 458 UGB verschuldensunabhängig verpflichtet, als Entschädigung für Vorwerk entstandenen Betreibungskosten einen Pauschalbetrag von EUR 40,00 zu entrichten. Im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros verpflichtet sich der Kunde darüber hinaus, die Vorwerk dadurch entstehenden Kosten zu ersetzen, soweit diese nicht die mit Verordnung festgesetzten Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen überschreiten.
6. Eingehende Zahlungen werden zunächst zur Abdeckung von Gebühren, Spesen und Verzugszinsen und dann zur Tilgung des Rechnungsbetrages verrechnet. Zahlungen können mit schuldenbefreiender Wirkung nur auf das im Kaufantrag angeführte Bankkonto unter Angabe der Rechnungsnummer erfolgen.
7. Sollten Zahlungen vom Kunden nicht fristgerecht entrichtet werden, kann die sofortige Entrichtung der gesamten noch offenen Schuld gefordert werden (Terminverlust), wenn die rückständige Zahlung seit mindestens sechs Wochen fällig ist, sowie der Kunde unter Androhung des Terminverlustes unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt wurde.
8. Der Kunde ist zur Aufrechnung und zur Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn eine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von Vorwerk anerkannt worden ist.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand steht bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises, einschließlich allfälliger Zinsen, Gebühren und sonstiger Nebenspesen im (vorbehaltenen) Eigentum von Vorwerk. Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufgegenstand sorgsam zu behandeln und instand zu halten. Jeder Schaden am Kaufgegenstand ist Vorwerk unverzüglich zu melden. Bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung haftet der Kunde für alle Schäden durch Bruch, Feuer, Diebstahl oder Elementarereignisse; er verpflichtet sich, den Kaufgegenstand weder zu verpfänden, noch zu veräußern, sowie jede Adressänderung sofort schriftlich mitzuteilen.
2. Eine allfällige Pfändung des Kaufgegenstandes während des aufrechten Eigentumsvorbehalts ist Vorwerk unverzüglich schriftlich bekannt zu geben; der Kunde verpflichtet sich, die (gerichtlichen und tariflichen Rechtsvertreter-) Kosten einer notwendig werdenden Pfandfreistellung zu bezahlen.
VI. Gewährleistung
1. Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
2. Die Gewährleistung entfällt insbesondere, wenn
- der Mangel auf Bedienungsfehler zurückzuführen ist
- der Kunde die Betriebs- und Wartungsanweisungen von Vorwerk bzw. des Betriebshandbuches nicht befolgt.
3. Für Unternehmer gilt: Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behält Vorwerk es sich vor, den Gewährleistungsanspruch nach eigener Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung binnen einer angemessenen Frist zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind Vorwerk ebenso binnen einer angemessenen Frist, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen wegen des Mangels selbst sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 1 Jahr ab Lieferung.
VII. LIEFERUNG
Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, der Liefertermin wurde ausnahmsweise verbindlich zugesagt. Ist in diesem Fall die Nichteinhaltung bzw. Verzögerung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von Vorwerk nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Vorwerk ist zur Teillieferung berechtigt, falls ein Teil der bestellten Ware vorübergehend nicht lieferbar ist. Zusätzliche Transportkosten werden von Vorwerk getragen. Gerät der Besteller in Annahmeverzug, kann Vorwerk den Ersatz von hierdurch entstandenen Schäden geltend machen, wobei dem Besteller der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt. Solange der Besteller mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht die Lieferpflicht von Vorwerk.
VIII. Technischer Kundendienst
Dem Kunden steht der technische Kundendienst von Vorwerk jederzeit zur Verfügung. Die Kosten für eine Reparatur werden entsprechend der jeweils gültigen Kundenpreisliste verrechnet, welche jederzeit von Vorwerk bezogen werden kann.
IX. Haftung
Abgesehen von Personenschäden haftet Vorwerk gegenüber Unternehmern nur, wenn Vorwerk vom Geschädigten zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Schadenersatzforderungen von Unternehmern verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 3 Jahren nach Erbringung der Lieferung.
X. Allgemeine Garantiebedingungen
1. Rechte des Kunden nach dem geltenden Gewährleistungsrecht werden durch diese Garantiebedingungen weder berührt noch eingeschränkt.
2. Für ausgewählte Produkte bietet Vorwerk über die gesetzliche Gewährleistung hinaus eine zeitlich beschränkte Garantie. Die Einzelheiten sind in den nachfolgenden Punkten XVII. (für Kobold-Geräte) und XVIII. (für Thermomix®) festgelegt.
3. Der Garantiegeber gewährt für das erworbene Gerät im EU und EWR-Raum eine Garantie auf Materialmängel und Herstellungsmängel, die innerhalb der Garantiezeit gemäß Punkt XII.1. auftreten und innerhalb dieser entsprechend den Bestimmungen des Punktes XIII. (Geltendmachung der Garantie) geltend gemacht werden.
XI. Garantieanbieter
Für die Behandlung aller Ansprüche aus der Garantie ist folgender Anbieter zuständig:
Vorwerk Austria GmbH & Co. KG, Handelskai 92, 1200 Wien, Österreich
Telefon: +43 (0) 505 800
E-Mail: service@vorwerk.at
(im Folgenden „Garantieanbieter“)
XII. Dauer der Garantie
1. Die Garantiezeit beginnt mit der Übergabe des Produktes und endet je nach Ablauf der in den nachstehenden Punkten XVII. und XVIII. festgelegten Frist.
2. Eine Hemmung der Garantiezeit findet für die Dauer der Erbringung von Garantieleistungen nicht statt.
3. Soweit dem Kunden ein Ersatzgerät oder Ersatzteil zur Verfügung gestellt wird, wird die verbleibende Garantiefrist auf das Ersatzgerät oder Ersatzteil übertragen.
XIII. Geltendmachung der Garantie
1. Der Kunde hat im Falle eines Garantieanspruches mit dem Garantieanbieter telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufzunehmen und alle erforderlichen Unterlagen zu übermitteln, die für eine Überprüfung des Garantieanspruches erforderlich sind (insbesondere Kauf- oder Zahlungsbeleg und Dokumentation zum Mangel wie z. B. Fotos).
2. Erst nach Anweisung durch den Garantieanbieter, darf der Kunde das Gerät, jegliche Einzelteile oder Zubehör auf eigene Kosten und Gefahr zur Überprüfung an die Serviceabteilung übermitteln. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Transport- kosten.
3. Wird bei der Überprüfung festgestellt, dass kein Garantieanspruch besteht, so trägt der Kunde sämtliche durch die Überprüfung entstandenen Kosten. Der Garantieanbieter ist berechtigt, das Gerät bis zur vollständigen Bezahlung dieser Kosten zurückzubehalten.
XIV. Garantieleistungen
Die Garantie hat grundsätzlich die Reparatur des defekten Gerätes bzw. Geräteteils zum Leistungs- inhalt. Es liegt im Ermessen des Garantiegebers, die Garantie durch Austausch des Gerätes bzw. des defekten Geräteteils zu erfüllen. Der Austausch kann durch ein neues oder (technisch einwandfreies) Ersatzgerät erfolgen. Ein Anspruch auf eine konkrete Leistung (z. B. Ersatzgerät anstelle von Reparatur) besteht beim Kunden nicht. Ausgetauschte Geräte gehen in das Eigentum des Garantieanbieters über.
XV. Übergang der Garantie auf nachfolgende Eigentümer
Die Garantie ist produktbezogen und kann innerhalb der Garantiezeit von jeder Person, die das Produkt legal erworben hat, gegen Vorlage des Kaufbeleges in Anspruch genommen werden.
XVI. Ausschluss der Garantie
Ausgenommen von der Garantie sind insbesondere
1. Mängel, die auf Lagerungs- oder Bedienungsfehler zurückzuführen sind, insbesondere wenn der Kunde die Betriebs- und Wartungsanweisungen von Vorwerk bzw. des Betriebshandbuches nicht befolgt;
2. Mängel, bei technischen Eingriffen (wie Reparatur, Wartung oder jegliche andere technische Manipulation) durch nicht von Vorwerk autorisierte Personen;
3. Mängel, bei Verwendung von nicht originalen Vorwerk-Artikeln (z. B. Verbrauchsmaterialien, Zubehör, Ersatzteilen, Batterien);
4. Mängel, die die ordnungsgemäße Funktion nicht beeinträchtigen („Schönheitsfehler“);
5. Mängel, die durch den Einfluss höherer Gewalt oder durch Umwelteinflüsse (z. B. Stromschlag, u. ä.) entstanden sind;
6. Mängel, aufgrund unsachgemäßer Handhabung oder äußerer Krafteinwirkung;
7. Mängel, aufgrund nicht haushaltsüblicher Verwendung;
8. Verschleißteile sowie Mängel, aufgrund von gewöhnlichem Verschleiß von Komponenten wie Dichtung, Rühraufsatz, Spatel, Mixmesser, Messerdichtung, Messbecher, Varoma-Deckel, Akkubatterie ect.
XVII. Besondere Bestimmungen für Kobold-Geräte
1. Über die Gewährleistung hinaus gewährt der Garantieanbieter, für den Fall, dass der Kunde ein Verbraucher im Sinne des KSchG ist, 3 Jahre Garantie und für den Fall, dass der Kunde ein Unternehmer ist, 1 Jahr Garantie. Die Garantieerweiterung umfasst keine Geräte, die mittels Akkubatterien betrieben werden.
2. Die Garantie erstreckt sich auf alle Mängel des Geräts, insbesondere auch auf die Motoren, sofern diese auf Herstellungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind.
3. Die Garantie erstreckt sich nicht auf die normale Abnutzung von Zubehör und Verbrauchsteilen wie unter anderem Filter und Staubbeutel, Luftfilter und Bürsten jeglicher Art (mit Borsten oder Streifen), sowie bei Produkten mit Akkubatterien, der fortschreitende Verlust der Effizienz derselben. Eine Garantieverlängerung ist generell für die angeführten Produktteile ausgeschlossen.
4. Für jeden gekauften Produkttyp deckt die Garantie keine Mängel ab, die durch das (auch versehentliche) Ansaugen von Flüssigkeiten, Glut, sperrigen Gegenständen oder durch die Verwendung von nicht origi- nalen Batterien verursacht werden.
5. Von der Garantie ausgeschlossen sind weiters Mängel, die aufgrund eines Ausfalls der MyKobold App oder sonstiger Umstände, die zur Unerreichbarkeit der Vorwerkplattformen führen.
XVIII. Besondere Bestimmungen für Thermomix® TM6
1. Über die Gewährleistung hinaus gewährt Vorwerk, für den Fall, dass der Kunde ein Verbraucher im Sinne des KSchG ist, 2 Jahre Garantie und für den Fall, dass der Kunde ein Unternehmer ist, 1 Jahr Garantie auf den Thermomix® TM6.
2. Verbraucher im Sinne des KSchG haben bei Kaufabschluss die Möglichkeit die gesetzliche Gewährleistung des Thermomix® TM6 von 2 Jahren durch die verlängerte Thermomix® Herstellergarantie auf insgesamt 5 Jahre zu verlängern („Garantie verlängerung“). Eine Garantieverlängerung ist dabei nur für den Thermomix® TM6 möglich.
3. Der Erwerb der Garantieverlängerung ist nur gleich- zeitig mit dem Kauf eines Thermomix® TM6 möglich. Der Erwerb der Garantieverlängerung zu einem späteren Zeitpunkt ist ausgeschlossen.
4. Wird der Thermomix® TM6 im Bundle mit Zusatz- produkten gekauft sind diese Zusatzprodukte von der Garantieverlängerung ausgenommen.
5. Die Garantie umfasst nicht solche Mängel, die durch die Verwendung anderer Rezepte als den autorisierten Rezepten entstanden sind, die in offiziellen Kochbüchern von Vorwerk oder auf der Rezeptplattform Cookidoo® zu finden sind, sowie Mängel, aufgrund eines Ausfalls des Thermomix® Rezept-Portals (www.cookidoo.at) oder sonstiger Umstände, die zur Unerreichbarkeit der Vorwerkplattformen führen.
XXII. Datenschutz
1. Die im Kaufantrag enthaltenen, personenbezogenen Daten des Kunden werden von Vorwerk Austria GmbH & Co KG einerseits zu Zwecken der Vertragserfüllung gem. Art 6 Abs 1 lit b DSGVO verarbeitet (und an Post- und Paketdienstleister für die Zwecke der Zustellung weitergegeben) und andererseits aufgrund berechtigten Interesses gem. Art 6 Abs 1 lit f für den Zweck der Kundenbetreuung verarbeitet bzw. für Zwecke der Markt-analyse an die Vorwerk International & Co. KmG (Schweiz) übermittelt. Die Schweiz gilt laut Angemessen- heitsbeschluss der Europäischen Kommission als ein Land mit angemessenem Datenschutzniveau. Eine Verarbeitung der Kundendaten zu Marketingzwecken erfolgt durch Vorwerk nur aufgrund einer Einwilligung der betroffenen Person gem. Art 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die Kunden können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen (per E-Mail an datenschutz@vorwerk.at oder schriftlich an Vorwerk Austria GmbH & Co KG, Handelskai 92, 1200 Wien). Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung bis zum Widerruf bleibt hiervon unberührt.
2. Vorwerk wird personenbezogene Daten der Kunden (Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, Mobil- nummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum), die Vorwerk aus der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, an die CRIF, Diefenbachgasse 35, 1150 Wien, sowie an die Kleinkreditevidenz und an Wirtschaftsauskunfteien (Kreditschutzverband), zum Zwecke der Bonitätsbeurteilung des Kunden, zum Gläubigerschutz, zu Abwicklungszwecken und zu Refinanzierungszwecken übermitteln. Die Datenverarbeitung erfolgt zur Vertragserfüllung bzw. aus berechtigtem Interesse (ua Hintanhaltung eines möglichen Zahlungsausfalls).
3. Vorwerk wird Zahlungserfahrungsdaten der Kunden über unbestrittene, nach Eintritt der Fälligkeit unbezahlte Forderungen sowie Adressdaten der CRIF GmbH, Diefenbachgasse 35, 1150 Wien, zur rechtmäßigen Verwendung im Rahmen ihrer Gewerbe- berechtigung gemäß den §§ 151 (Adressverlag), 152 (Auskünfte über Kreditverhältnisse) und 153 (Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und EDV Technik) Gewerbeordnung 1994 aufgrund berechtigten Interesses übermitteln. Das berechtigte Interesse liegt in der Betrugsbekämpfung.
4. Die Daten bleiben bis zum Ende der Kundenbeziehung gespeichert, jedenfalls aber solange es gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder solange es die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erfordern.
Betroffene haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruches gegen die Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, und Widerruf von Einwilligungen. Zur Geltendmachung der Betroffenenrechte wenden Sie sich an Vorwerk Austria GmbH & Co KG, Handelskai 92, 1200 Wien bzw. an datenschutz@vorwerk.at. Weiterführende Informationen zu Datenverarbeitungen von Vorwerk finden Sie unter https://www.vorwerk.com/at/de/c/home/allgemein/da tenschutz.
Daneben haben Sie die Möglichkeit der Beschwerde an die Österreichische Datenschutzbehörde.
XVIII. Schlussbestimmungen
1. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, jede Änderung ihrer Anschrift unverzüglich schriftlich dem anderen Vertragsteil bekannt zu geben. Schriftliche Erklärungen können wirksam an die vom anderen Vertragsteil zuletzt bekannt gegebene Anschrift gerichtet werden.
2. Die Bedingungen erhalten sämtliche Vereinbarungen hinsichtlich des Vertragsgegenstandes. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.
3. Ist der Kunde Unternehmer, so erklärt er, dass er die sen Vertrag für die Zwecke des von ihm geführten Betriebes und sohin als Unternehmer abschließt.
4. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt, zu ersetzen.
5. Auf dieses Rechtsgeschäft ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Die Geltung des international einheitlichen Warenkaufrechts des Uncitral-Abkommens ist ausgenommen.
6. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag wird ausschließlich das für 1200 Wien sachlich zuständige Gericht vereinbart.
7. Für Verbraucher gilt Folgendes: Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag wird bei Klagen wider den Verbraucher ausschließlich das sachlich für den Wohnsitz bzw. den gewöhnlichen Aufenthalt – sohin die im Kaufantrag angeführte Adresse des Kundenzuständige Gericht vereinbart. Eine Änderung des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes nach Unterfertigung dieser Urkunde hindert die Gültigkeit der Gerichtsstandvereinbarung nicht. Bei Klagen gegen Vorwerk gilt ausschließlich das für 1200 Wien sachlich zuständige Gericht als vereinbart.
Vorvertragliche Informationspflichten zum Thermomix® TM6 soweit diese nicht bereits der Vorderseite des Bestellscheins entnommen werden können:
- Der Thermomix® TM6 stellt die Verbindung her mit dem Thermomix® Rezept-Portal Cookidoo®, das von Vorwerk International & Co. KmG (Schweiz) betrieben wird.
- Für die Synchronisation zwischen dem Thermomix® TM6 und Cookidoo® und für Software-Updates ist ein kabelloser Netzwerkzugang (WLAN) zum Internet notwendig. Eine Übertragungsgeschwindigkeit von 128 Kbit/s ist erforderlich (empfohlen sind 1 Mbit).
- Rezepte, die in Listen über Cookidoo® erstellt wurden (z. B. Merklisten oder eigens erstellte Rezeptlisten) werden bei aktiver Internetverbindung im Hintergrund synchronisiert und dort gespeichert. Diese können dann auch ohne WLAN genutzt werden. Nach spätestens 30 Tagen sollte das Gerät über das WLAN verbunden werden, da dadurch der Status eines gültigen Abos geprüft wird. Nach Ablauf eines Abos auf Cookidoo® können die Rezepte vom mitgelieferten gespeicherten Kochbuch weiterhin verwendet werden. Der Status eines Abos kann jederzeit über Cookidoo® oder über das Menü des Thermomix® TM6 geprüft werden.
- Sprache: Cookidoo®, Rezepte und Anleitungen: deutsch; weitere Sprachen sind über Cookidoo® sowie über das Menü des Thermomix® TM6 einstellbar.
- Mit dem Erwerb des Thermomix® TM6 hat der Kunde für drei Monate Zugang zur kostenfreien Nutzung aller Rezepte auf Cookidoo®. Die in diesem Zeitraum gespeicherten Rezepte sind nicht dauerhaft auf dem Thermomix® TM6 gespeichert und stehen nach Ablauf der drei Monate nicht mehr zur Nutzung zur Verfügung. Anschließend kann ein Abo gegen eine Jahresgebühr abgeschlossen werden, um alle Rezepte auf Cookidoo® weiter zu nutzen. (Die jeweils aktuellen Jahresgebühren werden auf Cookidoo® bekannt gegeben.)
- Die Laufzeit des Abos beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn das Abo nicht vor Ablauf des Bezugsjahres gekündigt wird.
- Daten über die Besuche auf Cookidoo® werden aus- schließlich mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden an Vorwerk International & Co. KmG transferiert. Die Einstellung zum Datentransfer kann jederzeit durch den Kunden angepasst werden. Die Zustimmung zur Datenverwendung kann durch den Kunden jederzeit widerrufen werden. Weitere Details finden sich in der auf Cookidoo® abrufbaren Datenschutzrichtlinie von Vorwerk International & Co. KmG. Geographische Zugangs-Einschränkungen: keine.
- Zusätzlich kann bei Nutzung eines Abo-Modells auf alle Rezepte unserer internationalen Cookidoo® Rezept- Portale zugegriffen werden. Die Länderliste sowie die Landeseinstellungen erfolgen über Cookidoo®.